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IM NAMEN UNSERER KINDER - BÜRGERINITIATIVE
"Das Recht der Kinder auf beide Elternteile.
Betreuung der Kinder durch beide Elternteile.
Absolute Gleichberechtigung beider Elternteile.
Gemeinsame automatische Obsorge als Standard.
Ein gleichberechtigtes Unterhaltsmodell." (41/BI)
Elektronische Zustimmungserklärung zur Bürgerinitiative
Die gegenständliche Bürgerinitiative wurde bereits gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates rechtsgültig eingebracht. Die elektronische Zustimmung dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter. Grundsätzlich ist - wie bei einer Wahl - die Abgabe lediglich einer Zustimmungserklärung pro Person vorgesehen. (Die Parlamentsdirektion behält sich daher vor, diese weiteren Zustimmungserklärungen zu löschen, wenn offensichtlich eine Person einer Petition oder Bürgerinitiative mehrfach zugestimmt hat.)
Auf diesem Link:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00041/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung
...
kannst du im Parlament eine Zustimmungserklärung zu folgender
Petition abgeben:
Im Namen der Kinder:
Die Diskriminierung von Kindern in Scheidungsverfahren muss gestoppt
werden.
Kinder brauchen Vater und Mutter, besonders nach einer Trennung!
Geschiedenen Elternteilen und getrennten Partnern dürfen ihre Kinder
nicht entzogen werden.
Nur schwerwiegende Gründe, die dem Kindeswohl eindeutig
entgegenstünden, rechtfertigen einen Entzug der Obsorge.
Kinder haben keine Lobby, die Scheidungsindustrie schon. Helfen sie
Trennungskindern zu ihrem Recht (UN Recht) auf beide Elternteile und
unterstützen sie Österreichs Scheidungskinder mit ihrer
Unterschrift.
Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern - im Namen der Kinder -
von der Bundesregierung ein modernes, verantwortungsbewusstes,
kindzentriertes Scheidungsrecht in Form einer verpflichtenden
gemeinsamen Obsorge, wie es in der Schweiz, Deutschland und Dänemark
bereits gut funktioniert.
Danke für Deine Mithilfe!
Sep Prutsch - Vaterverbot.at
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